Neugeborenen-Hörscreening
Bei 1-2 pro 1000 Neugeborenen besteht eine Hörstörung. Somit ist die Schwerhörigkeit die häufigste angeborene Sinnesstörung und kann die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen.
Seit dem 01.01.2009 hat jedes Neugeborenes ein Anrecht auf eine Hörtestung! Diese sollte bei anerkannten Untersuchungsstellen der Screeningzentrale Nordrhein erfolgen. Vereinbaren Sie mit uns Ihren Termin!
Die Testung erfolgt sanft und meist am schlafenden Kind.
Folgende Punkte sollten von den Eltern beachtet werden:
- die Untersuchung muss bis zum 14. Lebenstag erfolgt sein
- bringen Sie das Kind im Tragetuch oder im Maxi Cosi
Wir brauchen:
- das gelbe Vorsorgeheft
- die Versicherungskarte
- eine Überweisung vom Kinderarzt
- evtl. Fläschchennahrung